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   BVerfG, 09.07.1993 - 2 BvR 1659/92   

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https://dejure.org/1993,8338
BVerfG, 09.07.1993 - 2 BvR 1659/92 (https://dejure.org/1993,8338)
BVerfG, Entscheidung vom 09.07.1993 - 2 BvR 1659/92 (https://dejure.org/1993,8338)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Juli 1993 - 2 BvR 1659/92 (https://dejure.org/1993,8338)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1; ZPO § 765a § 775 Nr. 2
    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erreichung des Prozessziels auf andere Weise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1993 - 2 BvR 1659/92
    Ihrer Zulässigkeit steht unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Subsidiarität (vgl. § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ) entgegen, daß der Beschwerdeführer auch ohne die Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts in der Lage ist, im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen, was er mit einer Aufhebung des angefochtenen Urteils erreichen könnte (vgl. BVerfGE 22, 287 [290 f.]; 33, 247 [258]; 63, 45 [58]; 68, 384 [389]; 76, 1 [39]; 77, 381 [401]; 78, 58 [68]).
  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1993 - 2 BvR 1659/92
    Ihrer Zulässigkeit steht unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Subsidiarität (vgl. § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ) entgegen, daß der Beschwerdeführer auch ohne die Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts in der Lage ist, im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen, was er mit einer Aufhebung des angefochtenen Urteils erreichen könnte (vgl. BVerfGE 22, 287 [290 f.]; 33, 247 [258]; 63, 45 [58]; 68, 384 [389]; 76, 1 [39]; 77, 381 [401]; 78, 58 [68]).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1993 - 2 BvR 1659/92
    Ihrer Zulässigkeit steht unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Subsidiarität (vgl. § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ) entgegen, daß der Beschwerdeführer auch ohne die Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts in der Lage ist, im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen, was er mit einer Aufhebung des angefochtenen Urteils erreichen könnte (vgl. BVerfGE 22, 287 [290 f.]; 33, 247 [258]; 63, 45 [58]; 68, 384 [389]; 76, 1 [39]; 77, 381 [401]; 78, 58 [68]).
  • BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64

    Betheldiener

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1993 - 2 BvR 1659/92
    Ihrer Zulässigkeit steht unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Subsidiarität (vgl. § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ) entgegen, daß der Beschwerdeführer auch ohne die Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts in der Lage ist, im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen, was er mit einer Aufhebung des angefochtenen Urteils erreichen könnte (vgl. BVerfGE 22, 287 [290 f.]; 33, 247 [258]; 63, 45 [58]; 68, 384 [389]; 76, 1 [39]; 77, 381 [401]; 78, 58 [68]).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1993 - 2 BvR 1659/92
    Ihrer Zulässigkeit steht unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Subsidiarität (vgl. § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ) entgegen, daß der Beschwerdeführer auch ohne die Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts in der Lage ist, im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen, was er mit einer Aufhebung des angefochtenen Urteils erreichen könnte (vgl. BVerfGE 22, 287 [290 f.]; 33, 247 [258]; 63, 45 [58]; 68, 384 [389]; 76, 1 [39]; 77, 381 [401]; 78, 58 [68]).
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1993 - 2 BvR 1659/92
    Ihrer Zulässigkeit steht unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Subsidiarität (vgl. § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ) entgegen, daß der Beschwerdeführer auch ohne die Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts in der Lage ist, im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen, was er mit einer Aufhebung des angefochtenen Urteils erreichen könnte (vgl. BVerfGE 22, 287 [290 f.]; 33, 247 [258]; 63, 45 [58]; 68, 384 [389]; 76, 1 [39]; 77, 381 [401]; 78, 58 [68]).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1993 - 2 BvR 1659/92
    Ihrer Zulässigkeit steht unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Subsidiarität (vgl. § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ) entgegen, daß der Beschwerdeführer auch ohne die Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts in der Lage ist, im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen, was er mit einer Aufhebung des angefochtenen Urteils erreichen könnte (vgl. BVerfGE 22, 287 [290 f.]; 33, 247 [258]; 63, 45 [58]; 68, 384 [389]; 76, 1 [39]; 77, 381 [401]; 78, 58 [68]).
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